D&O Versicherung
Bestens versichert als Geschäftsführer und Manager
Damit sich Verantwortung leichter tragen lässt.
Ob Geschäftsführer, Aufsichtsrat oder Vorstand – wer in einem Unternehmen die Entscheidungen trifft, trägt dafür auch die Verantwortung. Umso wichtiger ist es, sich optimal abzusichern. Denn bei Fehlentscheidungen drohen schnell Kosten in Millionenhöhe – die dann aus dem Privatvermögen bezahlt werden müssen.
Treffen Sie rechtzeitig Vorsorge einer mit D&O-Police über die MVK. Diese Manager- und Geschäftsführerhaftpflichtversicherung deckt eine Vielzahl von Risiken ab und verschafft Führungskräften und Entscheidern ein jederzeit sicheres Gefühl.
Ihre Vorteile
- Optimaler Versicherungsschutz
Die D&O-Versicherung sichert Sie umfassend gegen Schadenersatzansprüche ab. - Beratung durch spezialisierte Anwälte
Ausgewählte Branchenanwälte stehen Ihnen beratend zur Seite. - Passiver Rechtsschutz
Wir gehen gegen unberechtigte Schadenersatzansprüche vor – falls nötig vor Gericht, aber immer mit Fingerspitzengefühl. - Persönliche Ansprechpartner
Bei uns beraten Sie keine Chatbots oder Callcenter-Mitarbeiter, sondern Ihr persönlicher Firmenkundenbetreuer mit Expertise und Fachkompetenz.
Gut zu wissen
Darum ist eine D&O-Versicherung sinnvoll
Für Führungskräfte empfiehlt sich eine Managerhaftpflichtversicherung aus vielerlei Gründen. Zum einen haften sie im Ernstfall in unbegrenzter Höhe – ein Umstand, der ohne Versicherungsschutz oftmals auf die Privatinsolvenz hinausläuft. Zum anderen gilt für Vorstände, Geschäftsführer und leitende Angestellte das Prinzip der gesamtschuldnerischen Haftung: Selbst dann, wenn Sie selbst keinen Fehler begangen haben, dürfen sie für Pflichtverletzungen anderer Führungskräfte zur Rechenschaft gezogen werden. Schließlich besteht neben dem Risiko der Außenhaftung auch das der Innenhaftung, d.h. Führungskräfte können nicht nur von Kunden, sondern auch vom eigenen Unternehmen auf Schadenersatz verklagt werden.
Die richtige Versicherung für jede Art von Führungskraft
Die Anforderungen an Führungspersonen sind höchst unterschiedlich. Die D&O-Versicherung passt sich an Ihre Bedürfnisse an und schützt Sie vor etwaigen Haftungsrisiken.
Rundumschutz für Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer
Aufsichtsräte, Vorstände und Geschäftsführer sind oft nicht nur das Hauptobjekt von Schadenersatzforderungen, sondern auch besonders in der Öffentlichkeit exponiert. Neben der Begleichung berechtigter Ansprüche stellt die D&O-Versicherung deshalb sicher, dass die Reputation gewahrt bleibt.
Erstklassige Absicherung für Manager und leitende Angestellte
Manager, Generalbevollmächtigte und Prokuristen sind die Hauptakteure im operativen Geschäft. Selbst bei größter Sorgfalt bleiben Fehlleistungen hier nicht aus. Dank unserer Haftpflichtversicherung für Führungskräfte sind leitende Angestellte optimal finanziell geschützt und können befreit ihrer Tätigkeit nachgehen.
1a-Haftungsschutz auch für Vereinsfunktionäre
Nicht nur in der freien Wirtschaft tätige Führungskräfte, sondern auch Vorstände eines Vereins, Verbands oder einer NGO können bei einem Fehler haftbar gemacht werden. Die D&O-Versicherung der MVK bietet daher auch ihnen hochwertigen Versicherungsschutz.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
D&O steht für „Directors and Officers“, zu Deutsch „Vorstände und leitende Angestellte“.
Antwort
Ja, wenn Sie als Führungskraft tätig sind. Eine Managerhaftpflichtversicherung verhindert den finanziellen Ruin im Falle einer Fehlentscheidung. Diese Absicherung hat auch einen psychologischen Vorteil: Wer nicht ständig überlegen muss, ob eine Entscheidung mit existenzbedrohenden Haftungsrisiken verbunden ist, hat den Kopf frei für seine eigentliche Aufgabe und kann effizientere Entscheidungen für das Unternehmen treffen.
Antwort
Der Versicherungsschutz deckt Organisationsverschulden, Auswahlverschulden und Überwachungsverschulden ab. Darüber hinaus finden Sie bei uns höchst attraktive Zusatzleistungen
Antwort
Für folgende Personen ist der Abschluss einer Managerhaftpflichtversicherung ratsam:
- Vorstände und Aufsichtsräte von Aktiengesellschaften
- Officer (CEO, CMO, CTO, CIO etc.)
- Geschäftsführer und Manager
- Unternehmensleiter, Generalbevollmächtigte und Prokuristen
- Interimsmanager
- Leitende Angestellte
- Verwaltungsbeiräte
- Vorstandsmitglieder und Leiter von Vereinen, Verbänden, Stiftungen, NGOs etc.
Antwort
Nein, als Entscheidungsträger eines Unternehmens oder einer Organisation können Sie auch für anderes Führungspersonal eine D&O-Versicherung abschließen. Tatsächlich schließen viele Firmen von selbst eine D&O-Police für Ihre Manager ab, um sowohl diese als auch sich selbst für den Ernstfall zu wappnen.
Antwort
Bei der Berechnung der Deckungssumme sind zahlreiche Faktoren zu berücksichtigen, u. a. Unternehmensgröße, allgemeine Geschäfts- und Branchenrisiken, Jahresumsatz etc. Für eine genaue Aufschlüsselung empfehlen wir Ihnen, ein persönliches Gespräch mit einem unserer kompetenten Fachberater zu vereinbaren.
Antwort
Nur Vorstände von Aktiengesellschaften sind gesetzlich zu einem Selbstbehalt verpflichtet.
Antwort
Melden Sie uns den Schadenfall bitte unverzüglich und schildern Sie uns den gesamten Hergang. Wir kümmern uns dann um die Prüfung Ihrer Schadenersatzpflicht sowie ggf. die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie brauchen nichts mehr zu tun.
Sichern Sie sich gegen unternehmerische Risiken ab
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