Maschinenbruchversicherung
Umfassend versichert bei Maschinenschäden
Denn ohne Maschinen läuft nichts.
Wenn Maschinen durch falsche Bedienung, technische Fehler oder andere Ursachen nicht mehr funktionieren, treibt das jedem Unternehmer Sorgenfalten auf die Stirn. Kein Wunder, schließlich sind intakte Maschinen das Fundament seines Erfolgs. Größere Schäden und längere Ausfallzeiten können für das Unternehmen schmerzhafte finanzielle Einbußen bedeuten,
Schützen Sie sich und Ihre Maschinen – mit der MVK. Unsere Maschinenbruchversicherung unterstützt Sie im Ernstfall und kommt für die Reparaturkosten an beschädigten Maschinen auf.
Ihre Vorteile
- Leistungsstarker Versicherungsschutz
Dank der MVK Maschinenbruchversicherung profitieren Sie von umfangreichen Leistungen zu attraktiven Konditionen. - Neuwertersatz im Totalschadenfall
Bei einem Totalschaden ersetzen wir Ihnen die Mittel für eine technisch gleichwertige Maschine. - Vorsorgeversicherung bis 30 % der Versicherungssumme
Sie haben vor, eine Maschine zu erneuern? Kein Problem: 30 % der vereinbarten Versicherungssumme sind als Vorsorgeversicherung eingeplant. - Unterversicherungsverzicht
Im Falle einer Unterversicherung verzichten wir im Schadenfall auf eine Kürzung der Leistung. - Reparaturbeginn
Bei Schäden deren Höhe voraussichtlich 10.000 Euro nicht übersteigt, kann mit der Reparatur sofort begonnen werden. - Persönliche Ansprechpartner
Bei uns beraten Sie keine Chatbots oder Callcenter-Mitarbeiter, sondern Ihr persönlicher Firmenkundenbetreuer mit Expertise und Fachkompetenz.
Unsere Leistungen im Überblick
Maschinenbruchversicherung
Gut zu wissen
Darum sollten Sie eine Maschinenbruchversicherung abschließen
Eine Maschinenversicherung verschafft Ihnen als Unternehmer das beruhigende Gefühl, bei Maschinenschäden nicht auf den Reparaturkosten sitzenzubleiben. Idealerweise sollte sie um eine sog. „Betriebsunterbrechungsversicherung“ erweitert werden. Denn bei Maschinenschäden ist oft auch mit einem Betriebsausfall zu rechnen. Fortlaufende Kosten, Löhne und entgangene Gewinne können Ihre unternehmerische Existenz gefährden. Die Kombination aus Maschinen- und Betriebsunterbrechungsversicherung garantiert Ihnen im Ernstfall umfassenden finanziellen Schutz.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
Eine Maschinenbruchversicherung ist keine Pflichtversicherung. Dennoch lohnt sie sich für alle Unternehmen, die wirtschaftlich auf Maschinen angewiesen sind. Gerade bei hochwertigen Maschinen können im Schadensfall sechs- bis siebenstellige Kosten zusammenkommen. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz kann das existenzbedrohend werden.
Antwort
Der Versicherungsschutz deckt beispielsweise Maschinenschäden ab, die aus Bedienungsfehlern, dem Vorsatz Dritter, einem Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen sowie Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehlern resultieren. Darüber hinaus finden Sie bei uns höchst attraktive Zusatzleistungen.
Antwort
Bei stationären, also unbeweglichen Maschinen können Sie zwischen einer Einzel- und einer Pauschalversicherung wählen. Fahrbare bzw. transportable Maschinen müssen hingegen einzeln versichert werden.
Antwort
Nein, hierfür ist der zusätzliche Abschluss einer Betriebsunterbrechungsversicherung erforderlich. Sprechen Sie hierzu uns hierzu einfach an – wir helfen Ihnen gerne weiter!
Antwort
Melden Sie uns den Schadenfall bitte unverzüglich und schildern Sie uns den gesamten Hergang. Wir kümmern uns dann um alles Weitere. Sie brauchen nichts mehr zu tun.
Die richtige Versicherung für alle Branchen mit hohem Maschineneinsatz
In vielen Wirtschaftszweigen läuft ohne funktionierende Maschinen buchstäblich nichts. Die MVK ist auf die individuellen Bedürfnisse insbesondere der Druckbranche spezialisiert und greift Unternehmen im Schadenfall schnell und zuverlässig unter die Arme.
Rundumschutz für das Druckergewerbe
Schäden an den Druckmaschinen treffen stets das Herz einer Druckerei. Die Maschinenbruchversicherung der MVK trägt dafür Sorge, dass dieses rasch wieder schlägt.
Was ist versichert und was nicht?
Wir zahlen beispielsweise bei
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Bedienungsfehler, Ungeschicklichkeit oder Vorsatz Dritter
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Konstruktions-, Material- oder Ausführungsfehler
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Kurzschluss, Überstrom oder Überspannung
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Versagen von Mess-, Regel- oder Sicherheitseinrichtungen
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Wasser-, Öl- oder Schmiermittelmangel
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Zerreißen infolge Fliehkraft
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Überdruck oder Unterdruck
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Sturm, Frost oder Eisgang
Wir zahlen beispielsweise nicht bei Schäden
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durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten
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durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion oder Aufstand
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durch Innere Unruhen
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durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen
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durch Erdbeben
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durch Überschwemmung
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durch betriebsbedingte normale Abnutzung
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durch betriebsbedingte vorzeitige Abnutzung
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