Fahrradversicherung
Vertraut versichert
Unterwegs mit dem Rad – aber sicher
Egal ob Sie Mountainbiker oder Stadtfahrer sind. Die Bewegung auf Ihrem Zweirad soll Spaß machen. Gedanken zur Versicherung haben wir uns für Sie gemacht. So versichern wir in unserer Fahrradkaskoversicherung zum Beispiel gegen Diebstahl, Vandalismus oder Unfall und Sie konzentrieren sich aufs Gleichgewicht.
Falls Sie ein Pedelec oder E-Bike versichern möchten, geht es hier zu unserer Pedelec / E-Bike-Versicherung.
Ihre Vorteile
- Leistungsstarker Versicherungsschutz
Fahrrad und das Zubehör gegen Diebstahl, Vandalismus und Unfallschäden umfassend geschützt - Rund um die Uhr
24 Stunden Sicherheit auch im Ausland - Beschädigungen an Reifen, Bremsen und Schaltung
Umfassender Schutz durch Unfall, Fall- oder Sturzschäden über den Fahrraddiebstahl hinaus - Neuwertentschädigung
Wir ersetzen den Wert Ihres Fahrrades bis zur Höhe der Versicherungssumme - Mobilitätsgarantie
Damit Sie sicher unterwegs sind, wenn was passiert
Unsere Leistungen im Überblick
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Alle Informationen zum Download
Sie wünschen alle Informationen zu unserer Fahrradversicherung auf einen Blick? Kein Problem – erhalten Sie hier die wichtigsten Daten zum bequemen Download!
Gut zu wissen
Darum ist eine Fahrradversicherung sinnvoll
Das Fahrrad ist seit je her ein beliebtes Fortbewegungsmittel und oft recht teuer. Um so wichtiger ist es Ihr Eigentum gut zu schützen. Nur den Schutz gegen Diebstahl können Sie über unsere Hausratversicherung absichern. Für alle, die mehr wollen, ist unsere Fahrradkaskoversicherung die richtige Wahl. Damit sichern Sie sich günstig umfassenden Versicherungsschutz und eine Mobilitätsgarantie.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
Das im Versicherungsschein benannte Fahrrad und Zubehör (z. B. Helm, Gepäcktaschen, Beleuchtung, etc.).
Antwort
Versicherbar sind Fahrräder, die bei Antragstellung nicht älter als 5 Jahre ab Kaufdatum sind.
Antwort
Grundlage bei einem neuen Fahrrad ist der Bruttogesamtkaufpreis (Fahrrad einschließlich Zubehör). Eventuelle Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen dürfen nicht in Abzug gebracht werden. Bei einem gebrauchten Fahrrad muss der Wert, den der Erstbesitzer bezahlt hat, zugrunde gelegt werden. Rabatte, Nachlässe oder sonstige Vergünstigungen dürfen hier ebenso nicht in Abzug kommen.
Antwort
Fahrradzubehör ist bis 1.000 EUR mitversichert. Je einzelner versicherten Sache besteht eine Begrenzung von 300 EUR. Als Fahrradzubehör bezeichnet man das lose mit dem Fahrrad verbundene Fahrradzubehör (z.B. Beleuchtung, Fahrradkorb, Kilometerzähler, etc.).
Antwort
Die Mobilitätsgarantie kann mit den Schutzbriefleistungen der Kfz-Versicherer beziehungsweise Automobilclubs verglichen werden. Nur eben im Zusammenhang mit dem versicherten Fahrrad. Es werden die notwendigen Kosten (z. B. Übernachtungs-, Bergungs-, Abschleppkosten etc.) ersetzt, die infolge versicherter Beschädigungen entstehen.
Antwort
Die Anzahl ist nicht begrenzt. Es erfolgt im Gegensatz zur Hausratversicherung keine pauschale Aufnahme, sondern jedes Fahrrad wird eigenständig versichert. Selbstverständlich wird bei mehreren zwar auch nur ein Versicherungsvertrag erstellt, jedoch sind dort die Fahrräder einzeln benannt.
Antwort
Der Versicherungsschutz gilt weltweit bis zu einem Auslandsaufenthalt von 6 Monaten.
Antwort
Nach Eintritt des Versicherungsfalles ist uns dieser unverzüglich – ggf. auch mündlich oder telefonisch- anzuzeigen. Im Falle von Diebstahl, Einbruchdiebstahl, Raub, Teilediebstahl oder Totalschaden ist uns die Rechnung für das versicherte Fahrrad einzureichen. Bei Schäden durch strafbare Handlungen sowie Brand oder Explosion ist dies der zuständigen Polizeidienststelle anzuzeigen.
Antwort
Selbstverständlich können Sie während der Vertragslaufzeit Ihr Fahrrad jederzeit wechseln. Sie müssen uns in diesem Fall den Zeitpunkt mitteilen ab wann das neue Fahrrad versichert sein soll sowie den Hersteller, Typ, Rahmennummer und den Bruttoneupreis ohne Abzug von Rabatten, Nachlässen oder sonstigen Vergünstigungen. Weiterhin ab wann das bisherige Fahrrad aus dem Vertrag ausgeschlossen werden soll.
Antwort
In diesem Fall müssen Sie uns mitteilen, ob eine Ersatzbeschaffung erfolgte. Falls ja, so benötigen wir die üblichen Daten wir für das vorhergehende Fahrrad, damit wir die Vertragsänderung vornehmen können. Sollte jedoch keine Ersatzbeschaffung erfolgen, endet der Vertrag.
Der richtige Schutz für jeden Typ: unsere Versicherungstarife
Eine gute Fahrradversicherung muss nicht viel kosten. Der Beweis sind unsere Versicherungstarife, die perfekt auf Ihren persönlichen Bedarf abgestimmt sind.
Eine gute Basis: der Klassik Tarif
Sie möchten mehr als nur eine Diebstahlversicherung für Ihr Fahrrad? Sie suchen zusätzlich einen Schutz gegen Beschädigung oder Sturzschäden?
Mehr Schutz, mehr Extras:
der Top Tarif mit erweitertem Diebstahlschutz und Mobilitätsgarantie
Sie machen gerne weitere Tagesausflüge oder Radtouren über mehrere Tage? Sie sind generell viel mit dem Fahrrad unterwegs?
Sichern Sie sich gegen Risiken für Ihr Fahrrad ab
Profitieren Sie von dem einmaligen Leistungsumfang und den attraktiven Konditionen der MVK – schließen Sie jetzt eine Fahrradversicherung ab!
Was ist versichert und was nicht?
Wir zahlen
- Bei Diebstahl, Einbruchdiebstahl und Raub
- Schäden durch Vandalismus
- Beschädigungen bei Unfall
- Materialfehler nach Ablauf der gesetzlichen Gewährleistung
- Neuwertentschädigung
- Feuchtigkeitsschäden an Akku, Motor oder Steuerungsgeräten
- Bei Schäden durch grobe Fahrlässigkeit
Wir zahlen nicht
- Schäden die Sie vorsätzlich herbeigeführt haben
- Aufwendungen für Wartungsarbeiten/ Inspektionen
- Fahrräder für die eine Versicherungs- oder Führerscheinpflicht besteht
- Fahrräder, für die kein Original-Händlerbeleg vorliegt
- Schäden die bei Downhill-Fahrten entstehen