Hundehalter - haftpflichtversicherung
Verlässlich versichert als Hundehalter
Warum Sie eine Hundehalterhaftpflicht-versicherung brauchen
Vom schmerzhaften Biss in die Wade des Nachbarn über den angeknabberten Sicherheitsgurt im Mietwagen bis zum Verkehrsunfall mit verletzten Personen – selbst friedfertige und gut erzogene Vierbeiner können für großen Ärger sorgen. Für den Gesetzgeber ist die Sache klar: Als Halter haften Sie für alle Schäden, die Ihr Hund anrichtet. Und das in unbegrenzter Höhe.
Zum Glück gibt es die Hundehalterhaftpflichtversicherung der MVK. Dank unserer einzigartigen Vorteile sind Sie finanziell jederzeit bestens abgesichert – und zwar, egal wie groß Ihr Hund ist.
Ihre Vorteile
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Umfangreicher Schutz
Bis zu 50 Mio. Euro Deckungssumme für Personenschäden, Sachschäden und Vermögensschäden -
Volle Leistung auch bei Fremdhütung
Unsere Haftpflichtversicherung für Hunde schützt alle, die sich zeitweise um Ihren Vierbeiner kümmern wie z. B. Familienmitglieder, Freunde, Bekannte oder Nachbarn. -
Weltweite Gültigkeit
Mit der Hundehalterhaftpflichtversicherung der MVK genießen Sie und Ihr Vierbeiner auch während eines vorübergehenden Auslandsaufenthalts Versicherungsschutz. -
Persönliche Ansprechpartner
Bei uns beraten Sie keine Chatbots oder Callcenter-Mitarbeiter, sondern Ihr persönlicher Kundenberater mit Expertise und Fachkompetenz.
Unsere Leistungen im Überblick
Hundehalterhaftpflicht
Mitversicherte Personen
Die wichtigsten Leistungen
- In Europa unbegrenzt
- Außerhalb Europa bis 5 Jahre
Alle Informationen zum Download
Sie wünschen alle Informationen zu unserer Hundehalterhaftpflichtversicherung auf einen Blick? Kein Problem – erhalten Sie hier die wichtigsten Daten zum bequemen Download!
Gut zu Wissen
Darum ist eine Hundehalter-haftpflichtversicherung sinnvoll
In vielen Bundesländern ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung längst eine Pflichtversicherung. Gesetzlich vorgeschrieben ist sie in Berlin, Brandenburg, Hamburg, Niedersachsen, Schleswig-Holstein, Sachsen-Anhalt und Thüringen. In Nordrhein-Westfalen ist die Hundehalterhaftpflichtversicherung für alle Tiere verpflichtend, die 40 cm oder größer sind.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
Ja, denn die Privathaftpflichtversicherung kommt nicht für Schäden durch den eigenen Hund auf. Eine allgemeine Versicherungspflicht für Hunde besteht zudem in den folgenden Bundesländern:
- Berlin
- Hamburg
- Niedersachsen
- Sachsen-Anhalt
- Schleswig-Holstein
- Thüringen
In Bayern und Mecklenburg-Vorpommern besteht keine Versicherungspflicht. In den übrigen Bundesländern hängt die Pflicht, eine Hundehaftpflichtversicherung abzuschließen, von der Hunderasse ab bzw. davon, ob das Tier bereits durch aggressives Verhalten auffällig wurde.
Antwort
Unsere Hundehalterhaftpflichtversicherung begleicht alle Personen-, Sach- und Vermögenschäden, die Ihr Hund verursacht. Darunter fallen z. B. auch Mietsachschäden, Flurschäden und ungewollte Deckakte. Darüber hinaus finden Sie bei uns höchst attraktive Zusatzleistungen, die Sie unserer Leistungsübersicht entnehmen können.
Antwort
Folgende Hunderassen sowie Mischungen mit diesen können von uns nicht versichert werden:
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Antwort
Als Tierhalter haften Sie grundsätzlich in unbegrenzter Höhe und mit Ihrem ganzen Vermögen. Eine Schadenersatzforderung kann folglich zur Existenzfrage werden.
Antwort
Haben Sie eine Hundehalterversicherung für Ihren Hund abgeschlossen und werden Besitzer eines weiteren Hundes, dann gilt der zweite Hund zunächst im Rahmen der Vorsorgeversicherung mitversichert. Wir fordern Sie mit der Beitragsrechnung jährlich auf, uns neue Risiken zu melden. Den weiteren Hund müssen Sie uns dann spätestens innerhalb eines Monats nach Zugang der Aufforderung anmelden. Welpen Ihres versicherten Hundes sind die ersten sechs Monate beitragsfrei mitversichert.
Antwort
Ja, bei der MVK genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz.
Antwort
Melden Sie uns den Schadensfall bitte unverzüglich und schildern Sie uns den gesamten Hergang. Wir kümmern uns dann um die Prüfung Ihrer Schadenersatzpflicht sowie ggf. die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie brauchen nichts mehr zu tun.
WICHTIG: Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit uns auf keinen Fall eine Zahlung an die mutmaßlich geschädigten Person(en)!
Antwort
Wir kommen nur für Schäden bis zu den vereinbarten Versicherungssummen auf. Wenn Sie eine Selbstbeteiligung vereinbart haben, ist diese bei jedem Versicherungsfall zu berücksichtigen.
- Schäden, die vorsätzlich herbeigeführt werden
- Abnutzung, Verschleiß und übermäßiger Beanspruchung, Fäkalien
- Ansprüche der Versicherten untereinander
Für folgende Bereiche ist zudem der Abschluss einer speziellen Versicherung erforderlich:
- Erkrankungen des Hundes: Tier-Krankenversicherung
Jetzt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung abschließen
Profitieren Sie von dem einmaligen Leistungsumfang und den attraktiven Konditionen der MVK – schließen Sie jetzt eine Hundehalterhaftpflichtversicherung ab!
Was ist versichert und was nicht?
Wir zahlen
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Personen,- Sach- und Vermögensschäden, die Ihr Hund verschuldet
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Beschädigungen an gemieteten Objekten wie geleasten Fahrzeugen oder Hotelzimmern
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Schäden, die Ihr Hund verursacht, während er sich in der Obhut einer anderen Person befindet
Wir zahlen nicht
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Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung
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Schäden durch den Gebrauch eines versicherungspflichtigen Kraft- oder Luftfahrzeugs
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Schäden am eigenen Hab und Gut
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Verletzungen von Angehörigen oder Familienmitgliedern
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Schäden durch gewerblich genutzte Hunde wie z.B. Wach-, Jagd- oder Hütehunde