Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung
Bestens versichert bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag und Beruf
Damit Sie immer zu Ihrem Recht kommen.
Unsauber arbeitende Handwerker, eine unberechtigte Kündigung, Ärger mit den Nachbarn: Im Alltag und Beruf muss man sich nicht alles gefallen lassen. Doch ein Rechtsstreit ist mit großem Aufwand verbunden – und meistens mit hohen Anwalts- und Gerichtskosten.
Machen Sie es sich leicht – kommen Sie zur MVK. Unsere Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung ermöglicht Ihnen erstklassige rechtliche Hilfe im Ernstfall und kommt für entstehende Gerichts- und Anwaltskosten auf.
Ihre Vorteile
- Maßgeschneiderter Versicherungsschutz
Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung der MVK passt sich individuellen Bedürfnissen an. Zu äußerst günstigen Konditionen, versteht sich. - Unbegrenzte Deckungssummen
Mit einer unbegrenzten Versicherungssumme müssen Sie sich im Rechtsschutzfall um die Anwalts- und Gerichtskosten keine Gedanken machen. - Weltweite Gültigkeit
Unsere Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung greift auch bei Streitigkeiten an ausländischen Gerichten. - Familie mitversichert
Bei Abschluss einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung für Familien sind Ihre Kinder und Ihr Partner automatisch auch geschützt. - Freie Anwaltswahl
Sie können Ihren Rechtsbeistand selbst wählen – oder wir empfehlen Ihnen auf Wunsch erfahrene und fachkundige Anwälte. - Gratis Telefonberatung
Bei uns beraten Sie keine Chatbots oder Callcenter-Mitarbeiter, sondern Ihr persönlicher Kundenberater mit Expertise und Fachkompetenz.
Unsere Leistungen im Überblick
Rechtsschutzversicherung
Leistungen
unbegrenzt
Alle Informationen zum Download
Sie wünschen alle Informationen zu unserer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung auf einen Blick? Kein Problem – erhalten Sie hier die wichtigsten Daten zum bequemen Download!
Gut zu Wissen
Darum sollten Sie eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung abschließen
Wir leben in streitlustigen Zeiten. Und wird aus einem Streit ein Rechtsstreit, dann ist dies immer mit Kosten verbunden. Ohne entsprechenden Versicherungsschutz bedeutet jeder Prozess ein nicht absehbares finanzielles Risiko, das im schlimmsten Fall eine massive Verschuldung bis hin zur Privatinsolvenz nach sich ziehen kann. Eine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung ist die Lösung: Sie sorgt dafür, dass einen auch langwierige und kostspielige Gerichtsverfahren nicht aus der Ruhe bringen.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung ist keine Pflichtversicherung.
Aber Sie gibt Ihnen die Sicherheit, dass Sie bei privaten und beruflichen Streitigkeiten nicht alleine dastehen und die mitunter hohen Anwalts- und Gerichtskosten nicht aus dem eigenen Geldbeutel bezahlen müssen.
Antwort
Wir übernehmen die Kosten für Prozess, Anwalt, Entschädigung der Zeugen und vom Gericht bestellte Gutachter. Darüber hinaus finden Sie bei uns höchst attraktive Zusatzleistungen, die Sie unserer Leistungsübersicht entnehmen können.
Antwort
Im privaten sowie im beruflich nichtselbständigen Bereich.
Antwort
Abhängig von Ihrem Familienstand sind Sie entweder als Single oder im Rahmen einer Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung für Familien zusammen mit Ihren Kindern und/ oder Ihrem Lebenspartner versichert.
Antwort
Grundsätzlich sind alle unverheirateten, nicht in einer eingetragenen oder sonstigen Lebenspartnerschaft lebenden volljährigen Kinder bis zur Vollendung des 27. Lebensjahres mitversichert. Eine wichtige Ausnahme besteht allerdings: Wenn Ihre Kinder erstmalig eine auf Dauer angelegte berufliche Tätigkeit ausüben und hierfür ein leistungsbezogenes Entgelt erhalten, müssen sie sich selbst versichern und sind nicht mehr über Sie geschützt.
Antwort
Derzeit bieten wir noch keine Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung ohne Wartezeit an. Für folgende Leistungsbausteine besteht eine 3-monatige Wartezeit:
- Arbeits-Rechtsschutz
- Rechtsschutz im Vertrags- und Sachenrecht (Ausnahme: Kauf- oder Leasingvertrag über ein fabrikneues Kraftfahrzeug)
- Sozialgerichts-Rechtsschutz
- Steuer-Rechtsschutz vor Gerichten
- Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen
- Allgemeiner Verwaltungs-Rechtsschutz
- Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Ein Erlass der Wartezeit ist unter Umständen möglich, sofern ein nahtloser Übergang vom Vorversicherer zur MVK gegeben ist.
Antwort
Ja, Sie können die Kosten für den Arbeitsrechtsschutz steuerlich geltend machen, da dieser im Zusammenhang mit Ihrem Berufsleben steht.
Antwort
Ja, mit der MVK Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung genießen Sie weltweiten Versicherungsschutz.
Antwort
Kontaktieren Sie uns bitte – gerne auch präventiv – und schildern Sie uns den gesamten Fall. Sollten Sie professionelle Hilfe wünschen, unterstützen wir Sie auf der Suche nach einem Anwalt. Darüber hinaus haben Sie die Möglichkeit, die bequeme Online-Kanzleisuche unseres Partners APRAXA zu nutzen. Dort finden Sie mit wenigen Klicks zertifizierte Anwälte für z. B. Arbeitsrecht auch in Ihrer Nähe:
Welche Versicherung passt zu mir?
Egal, ob Sie allein, zu zweit oder zu zwölft sind: Die Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung der MVK richtet sich nach Ihren Ansprüchen und Ihrer Lebenslage.
Allein, aber sicher: unsere Versicherung für Singles
Mit unserer Privat- und Berufsrechtsschutz für Singles sind Sie bei Rechtsstreitigkeiten im Alltag oder Job geschützt und müssen sich keinerlei Sorgen wegen der Anwalts- und Gerichtskosten mehr machen.
Erstklassiger Schutz für alle: unsere Versicherung für Paare und Familie
Sobald Sie Kinder haben oder mit einem Partner zusammenleben, ist unsere Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung für Familien die richtige Wahl. Die Leistungen sind dieselben wie bei unserer Privat- und Berufsrechtsschutz für Singles, gelten aber auch für Ihre Liebsten.
Verlässlich versichert sein mit wenigen Klicks
Profitieren Sie von dem einmaligen Leistungsumfang und den attraktiven Konditionen der MVK – schließen Sie jetzt Ihre eigene Privat- und Berufsrechtsschutzversicherung ab!
Was ist versichert und was nicht?
Wir zahlen
-
Kosten für Ihren Rechtsanwalt
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Gerichtskosten
-
Entschädigung für Zeugen und Sachverständige
-
Gebühren eines Schieds- oder Schlichtungsverfahrens
Wir zahlen nicht
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Kosten, die Sie ohne Rechtspflicht übernommen haben
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Kosten, zu deren Übernahme ein anderer verpflichtet wäre.
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Rechtsstreitigkeiten, in denen Sie sich gegen Schadensersatzansprüche von Dritten wehren, es sei denn, dass diese auf einer Vertragsverletzung beruhen.
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Streitigkeiten um Kauf, Verkauf oder Finanzierung eines nicht selbstgenutzten Baugrundstücks
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Streitigkeiten um Urheber-, Patent- oder Markenrechte
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Streitigkeiten um Kapitalanlagen
- Streitigkeiten um die Vergabe von Darlehen, um Spiel-/ Wettverträge oder Gewinnzusagen