Diensthaftpflicht-versicherung
Verlässlich geschützt im öffentlichen Dienst und sozialen Bereich
Warum Sie eine Diensthaftpflicht versicherung brauchen
Ein liegengelassener Dienstschlüssel, eine zu Unrecht ausgestellte Genehmigung, eine Unachtsamkeit während der Dienstzeit, durch die andere Menschen verletzt werden: Als Beamter, Angestellter im öffentlichen Dienst oder Mitarbeiter im Gesundheitswesen können einem viele Fehler unterlaufen. Fehler, die nicht selten zu erheblichen Schadenersatzforderungen führen.
Sichern Sie sich ab – mit der MVK. Unsere Diensthaftpflichtversicherung schützt Sie vor den finanziellen Folgen von Personen-, Sach- oder Vermögensschäden, die Sie während der Arbeitszeit verursachen. Einfach, schnell und unbürokratisch.
Ihre Vorteile
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2-in-1-Versicherung
Eine Diensthaftpflichtversicherung kann nur zusammen mit einer Privathaftpflichtversicherung abgeschlossen werden. Ergänzen Sie die umfassenden Leistungen unserer Privathaftpflichtversicherung mit den besonderen Leistungen, die Sie als Mitarbeiter des öffentlichen Dienst benötigen. -
Hohe Deckungssummen
Umfassender Versicherungsschutz mit bis zu 15 Millionen Euro Deckungssumme für Personen- und Sachschäden. Vermögensschäden bis zu 100.000 Euro. Natürlich ohne versteckte Selbstbehalte. -
Schlüsselversicherung für Lehrer
Ein neues Schloss kann teuer werden. Deshalb beinhaltet die Diensthaftpflichtversicherung der MVK eine eigene Schlüsselversicherung. -
Familie mitversichert
Auch Ihre Liebsten verdienen optimalen Schutz: Auf Wunsch sind Ihre Kinder und Ihr Ehe- oder Lebenspartner in der Diensthaftpflichtversicherung mitversichert, wenn diese ebenfalls im öffentliche Dienst tätig sind. -
Persönliche Ansprechpartner
Bei uns beraten Sie keine Chatbots oder Callcenter-Mitarbeiter, sondern Ihr persönlicher Kundenberater mit Expertise und Fachkompetenz.
Unsere Leistungen im Überblick
Diensthaftpflicht-Versicherung
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Alle Informationen zum Download
Sie wünschen alle Informationen zu unserer Diensthaftpflichtversicherung auf einen Blick? Kein Problem – erhalten Sie hier die wichtigsten Daten zum bequemen Download!
Gut zu Wissen
Darum sollten Sie eine Diensthaftpflicht- versicherung abschließen
Grundsätzlich steht Ihr Dienstherr in der Pflicht, wenn Sie als Lehrer, Richter, Staatsanwalt, Pfarrer oder Angestellter im Gesundheitswesen einen Schaden verursachen. Sollten Sie grob fahrlässig gehandelt haben, können allerdings auch Sie haftbar gemacht werden. Gerade bei Personenschäden können dann ganz schnell Regresszahlungen in Millionenhöhe drohen. Die private Haftpflichtversicherung greift in solchen Fällen nicht – erst eine Diensthaftpflicht bietet Ihnen ausreichend Schutz.
Häufig gestellte Fragen
Sie fragen. Wir antworten.
Antwort
Die Aufgabe einer Diensthaftpflicht- oder Berufshaftpflichtversicherung besteht darin, Sie bei Schadensersatzansprüchen zu schützen, die aus von Ihnen verursachten Schäden während der Dienstzeit entstehen können. Für folgende Tätigkeiten wird der Abschluss einer Diensthaftpflichtversicherung dringend empfohlen:
- Berufe mit überwiegender Verwaltungstätigkeit, z. B. Sachbearbeiter in Krankenkassen oder Ämtern
- Rechtspfleger, Richter, Staatsanwälte
- Soldaten
- Lehrer
- Polizeibeamte
- Anstellungen im sozialen Bereich z.B. als Betreuer
- Pfarrer im Kirchendienst
Antwort
Die MVK kommt für Personen-, Sach- und Vermögensschäden auf, die Sie während der Dienstzeit verschulden. Nicht zuletzt finden Sie bei uns höchst attraktive Zusatzleistungen, die Sie unserer Leistungsübersicht entnehmen können.
Antwort
Die Diensthaftpflichtversicherung der MVK können Sie für sich alleine abschließen oder für Ihre Familie (Ehe-/Lebenspartner und Kinder).
Antwort
Melden Sie uns den Schadensfall bitte unverzüglich. Wir kümmern uns dann um die Prüfung Ihrer Schadenersatzpflicht sowie ggf. die Abwehr unberechtigter Ansprüche. Sie brauchen nichts mehr zu tun.
WICHTIG: Leisten Sie ohne vorherige Abstimmung mit uns auf keinen Fall eine Zahlung an mutmaßlich geschädigte Person(en)!
Antwort
Für folgende Bereiche und Personengruppen ist der Abschluss einer speziellen Haftpflichtversicherung erforderlich:
- Privatpersonen: Privathaftpflichtversicherung
- Selbstständige: Betriebshaftpflichtversicherung
- Kfz-Besitzer: Kfz-Haftpflichtversicherung
Antwort
Berufe der Berufsgruppe I
Lehrer, Lehramtsanwärter, Referendare; Kindergärtner und Erzieher; Personen in wissenschaftlichen Instituten und Universitäten/Hochschulen im Bereich der Sozial und Geisteswissenschaften Berufe der Berufsgruppe II
Angehörige der Polizei, des Zolls und der Bundeswehr (ausgenommen mit einer technischen Tätigkeit siehe Berufsgruppe III); Personen mit reiner Verwaltungstätigkeit, z. B. Angestellte von Sozialversicherungsträgern, Verwaltungsbeamte/- angestellte; Personen mit technischer Tätigkeit, z.B. (Hausmeister, Installateur), die nicht in den Berufsgruppen III und IV sind; Richter, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Bewährungshelfer und andere Angehörige des Justizdienstes (ausgenommen Gerichtsvollzieher und Vollziehungsbeamte – siehe Berufsgruppe III); Kirchlich Bedienstete staatlich anerkannter Kirchen, z.B. Pfarrer/Priester; Sozialarbeiter
Berufe der Berufsgruppe III
Gerichtsvollzieher, Vollziehungsbeamte; Personen in wissenschaftlichen Instituten und Universitäten/Hochschulen im Bereich der Natur-, Agrar- und technischen Wissenschaften; Abnahme- und Güteprüfer; Leitende Kommunalbeamte, Mitglieder der Geschäftsführung öffentlich- rechtlicher Körperschaften/Anstalten/Stiftungen, Leiter und Geschäftsführer von Sozialversicherungsträgern sowie deren Sektionen, Bezirksverwaltungen und Landesgeschäftsstellen; Personen, die im Forstbetrieb oder bei Feuerwehren tätig sind; Personen, die in Bau-, Vermessungs-, Wasserwirtschafts und Gewerbeaufsichtsämtern tätig sind (nicht versicherbare Tätigkeiten siehe Berufsgruppe IV); Angehörige der Polizei, des Zolls und der Bundeswehr mit einer technischen Tätigkeit (z. B. Montage, Wartung, Inspektion, Reparatur)
Berufe der Berufsgruppe IV - die Berufsgruppe IV ist nicht versicherbar.
Personen mit speziellen Tätigkeiten für die Datenverarbeitung, beispielsweise Softwaretätigkeiten (Erstellung/Implementierung, Pflege); Personen, die mit Gefahrstoffen nach § 3 Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen arbeiten (auch gelegentlich); Personen mit Tätigkeiten im Umweltbereich (einschließlich Müllentsorger, Klärwerker etc.); Führung oder Leitung von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; Psychologen, Physiker oder Ingenieure von Krankenhäusern, Kliniken, Sanatorien oder Heilanstalten; medizinische Tätigkeiten (auch Krankenschwestern/-pfleger, Ergotherapeuten, Heilerziehungspfleger; auf dem Gebiet der Medizin, Pharmazie oder Gentechnologie: Forschungstätigkeit oder wissenschaftliche Tätigkeit, Leitung von Instituten, Einrichtungen, Betrieben oder Ähnliches mit bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit, Leitung oder Teilnahme von/an Projekten mit bzw. zur Forschung oder wissenschaftlicher Tätigkeit; Architekten, Bauingenieure, Statiker und sonstige Personen, die im Bereich der Bauplanung/-leitung tätig sind; alle anderen Tätigkeiten, die nicht den Berufsgruppen I bis III zuzuordnen sind.
Verlässlich versichert sein mit wenigen Klicks
Profitieren Sie von dem einmaligen Leistungsumfang und den attraktiven Konditionen der MVK – schließen Sie jetzt eine Diensthaftpflichtversicherung ab!
Was ist versichert und was nicht?
Wir zahlen
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Personen-, Sach- und Vermögensschäden infolge mittlerer oder grober Fahrlässigkeit
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Verlust von Dienstschlüsseln
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Fehlerhafter Datenerfassung und Datenverlust im öffentlichen Dienst
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Mehrkosten als Folge eines Planungsfehlers
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Klassenfahrten, Schulausflügen im In- und Ausland, Nachhilfeunterricht
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Leitung und Beaufsichtigung von Schulveranstaltungen, Elternversammlungen oder Schulfesten
Wir zahlen nicht
- Schäden aufgrund vorsätzlicher Verursachung